Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen:
- 1.
Unterhaltssachen nach
§ 231 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach
§ 269 Abs. 1 Nr. 8 und 9,
- 2.
Güterrechtssachen nach
§ 261 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach
§ 269 Abs. 1 Nr. 10 sowie
- 3.
sonstige Familiensachen nach
§ 266 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach
§ 269 Abs. 2.