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DRUCKERAUSBV_2011
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§ 2
DRUCKERAUSBV_2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck*) (Drucker-Ausbildungsverordnung - DruckerAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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