Gesetz.sh
DRUCKERAUSBV_2011

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck*) (Drucker-Ausbildungsverordnung - DruckerAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.