(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind ferner
- 1.
- Hersteller: Unternehmen, die Markenbutter, Käse oder andere Milcherzeugnisse herstellen und direkt an Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
- 2.
- Absatzzentralen: Unternehmen, die anstelle von Herstellern Markenbutter, Käse oder andere Milcherzeugnisse direkt an andere Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
- 3.
- Händler: Unternehmen, die Markenbutter, Käse oder andere Milcherzeugnisse an eigene Niederlassungen oder Filialen oder an Wiederverkäufer, Verarbeiter, Verpacker, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher liefern, ohne Hersteller oder Absatzzentrale zu sein.