(1) Im Sinne dieser Verordnung sind
- 1.
- Butter: Markenbutter im Sinne der Butterverordnung,
- 2.
- Käse: Käse im Sinne der Käseverordnung,
- 3.
- andere Milcherzeugnisse: Milcherzeugnisse im Sinne der Milcherzeugnisverordnung, soweit in dieser Verordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Im Sinne dieser Verordnung sind ferner
- 1.
- Hersteller: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse herstellen und direkt an Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
- 2.
- Absatzzentralen: Unternehmen, die anstelle von Herstellern Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse direkt an andere Absatzzentralen, Händler, Verarbeiter oder Verpacker liefern,
- 3.
- Händler: Unternehmen, die Butter, Käse oder andere Milcherzeugnisse an eigene Niederlassungen oder Filialen oder an Wiederverkäufer, Verarbeiter, Verpacker, gewerbliche Verwender oder Großverbraucher liefern, ohne Hersteller oder Absatzzentrale zu sein.