Gesetz.sh
BUCHHDLAUSBV_2011

Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin*)
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der Buchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.