Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BRSEKRHAUSO
/
§ 10
BRSEKRHAUSO
Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
§ 10
Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle