Gesetz.sh
BRPHV

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
§ 1 Raumordnungsplanung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz

Für den länderübergreifenden Hochwasserschutz im Bundesgebiet werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß der Anlage zu dieser Verordnung als Raumordnungsplan festgelegt.1 ,2 ,3