Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV) § 1Raumordnungsplanung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz
Für den länderübergreifenden Hochwasserschutz im Bundesgebiet werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung gemäß der Anlage zu dieser Verordnung als Raumordnungsplan festgelegt.1,2,3