Gesetz.sh
BRENNAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.