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BPRDGRUNIFANO
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§ 1
BPRDGRUNIFANO
Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten (BPrDGrUnifAnO)
§ 1
Dienstgradbezeichnungen
Die Soldatinnen und Soldaten führen die Dienstgradbezeichnungen nach Anlage 1.
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