Gesetz.sh
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Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.