Gesetz.sh
BMVGVERFWDO2025UBVERFPAKTV

Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 3 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.