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BINSCHSTRO2012ABWV_6
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§ 4
BINSCHSTRO2012ABWV_6
Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (6. BinSchStrOAbweichV)
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2027 außer Kraft.
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Quelle