Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:
- 1.
- die Bilanz nach Formular F.100.01,
- 2.
- die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formular F.200.01.