Gesetz.sh
BEMFV

Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.