Gesetz.sh
BBIG2005_73ANO_2015-06

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
§ 1 

Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse beim Julius Kühn-Institut in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“ ist die Industrie- und Handelskammer.