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BAUZAUSBV_2002
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§ 1
BAUZAUSBV_2002
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin wird staatlich anerkannt.
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