Gesetz.sh
BAUWABDAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin
§ 7 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.