Gesetz.sh
BAUWABDAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Bauwerksabdichter/Bauwerksabdichterin wird staatlich anerkannt.