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BAUWABDAUSBV
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§ 1
BAUWABDAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Bauwerksabdichter/Bauwerksabdichterin wird staatlich anerkannt.
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