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B_HNENM_PLASTAUSBV
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§ 10
B_HNENM_PLASTAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin
§ 10
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft.
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Quelle