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AUSLWBGDV_2
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§ 10
AUSLWBGDV_2
Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)
§ 10
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
J
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Quelle