Diese Verordnung trifft Regelungen
- 1.
- 2.
- (weggefallen)
- 3.
- 3a.
- zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen nach § 88b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes,
- 3b.
- (weggefallen)
- 4.
- zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf die Bundesnetzagentur und auf das Umweltbundesamt.