Gesetz.sh
AUSBBERAUFHV_5

Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.