Gesetz.sh
AUSBBERAUFHV_4

Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.