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AUFHFG
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§ 1
AUFHFG
Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfefondsgesetz - AufhFG)
§ 1
Errichtung des Fonds
Es wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet.
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