Gesetz.sh
ATGV_2019

Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV)
§ 1 Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt die bei grenzüberschreitenden dienstlichen Maßnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld.