Gesetz.sh
ZSDIGRENT_GREMV

Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
§ 6 Vertretung des Steuerungsgremiums nach außen

Die vorsitzende Person vertritt das Steuerungsgremium gegenüber der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht und nach außen.