Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
ZIRKREGV
/
§ 6
ZIRKREGV
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV)
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle