Zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung dürfen Angaben zu folgenden Merkmalen zu den im Melderegister gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnern gespeichert werden:
- 1.
- Familienname, Geburtsname, Vornamen sowie
- 2.
- Geburtsdatum.