Gesetz.sh
ZAPPRO

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
§ 28 Zeitpunkt der Prüfung

Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.