Gesetz.sh
ZAHNTECHAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin* (Zahntechnikerausbildungsverordnung - ZahntechAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.