Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist
- 1.
der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach
§ 39 zuzüglich
- 2.
der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach
§ 40, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.