Gesetz.sh
WSF-DV

Verordnung zur Gewährung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz (Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung - WSF-DV)
§ 14 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.