Gesetz.sh
WPAPBERSCHLG

Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz)
§ 41 

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.