Gesetz.sh
WOZSENKV_1986

Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986
§ 2 Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.