Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
WOZERHV_1
/
§ 8
WOZERHV_1
Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes (Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung - 1. WoZErhV)
§ 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle