Gesetz.sh
WOZERHV_1

Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes (Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung - 1. WoZErhV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.