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WOSTICHPRG
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§ 6
WOSTICHPRG
Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens (Wohnungsstichprobengesetz 1978)
§ 6
Dieses Gesetz gilt nach
§ 13
Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
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