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WOSPRAUG
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§ 42
WOSPRAUG
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz - WOSprAuG)
§ 42
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Quelle