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WISSFG
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§ 8
WISSFG
Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
§ 8
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Quelle