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WISIG_1965
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§ 24
WISIG_1965
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz)
§ 24
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1965 in Kraft.
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Quelle