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WINZAUSBSTEIGNV
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§ 3
WINZAUSBSTEIGNV
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
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