Gesetz.sh
WEINASACHV

Verordnung über den Sachverständigenausschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Bewertung beabsichtigter Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten (Weinkonsum-Auswirkungs-Sachverständigenausschuss-Verordnung - WeinASachV)
§ 4 Besondere Sachverständige

Der Sachverständigenausschuss kann zu einzelnen Fragestellungen bezüglich der Bewertung von Informationen weitere Sachverständige anhören. Jedes Mitglied kann dazu, schon vor einer Sitzung, Vorschläge unterbreiten.