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§ 2
WASUTECHAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung * (Wasserversorgungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung - WasUTechAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
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