Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
WASTRTRAVE_BGV
/
§ 3
WASTRTRAVE_BGV
Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle