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WASTRSCHLBETRZV_2009
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§ 5
WASTRSCHLBETRZV_2009
Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
§ 5
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
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Quelle