Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
WASTRNOKANAL_BGV
/
§ 3
WASTRNOKANAL_BGV
Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle