Gesetz.sh
WASTRGTALSPERMV

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Zulassung des Befahrens von Talsperren und Speicherbecken mit Wasserfahrzeugen
§ 2 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.