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WARNOWMAUTHV
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§ 3
WARNOWMAUTHV
Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Warnowtunnels (Warnow-Tunnel-Mauthöheverordnung - WarnowMautHV)
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
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Quelle