Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des
§ 12 Abs. 1 und des
§ 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach
§ 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.