An die Stelle des Rates des Bezirkes tritt in den Fällen des
§ 17 Absätze 2 bis 4, des
§ 18 Absätze 3 und 4 und des
§ 19 Absätze 1 und 3 der Rat des Kreises, soweit der Rat des Bezirkes den Rat des Kreises mit der Durchführung der Aufgaben beauftragt.