Gesetz.sh
VERTRGEBERSTG

Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen (Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz - VertrGebErstG)
§ 8 Sortenschutzsachen

In Sortenschutzsachen steht der Gebührensatz im Beschwerdeverfahren zu 13/10 zu.