Gesetz.sh
VERSORGLERSTV

Verordnung über die pauschale Erstattung der Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung aufgrund der Übernahme der Versorgungslast für frühere Beamte und vergleichbare Personengruppen im Beitrittsgebiet (Versorgungslast-Erstattungsverordnung)
§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.